Was tun, wenn die Gebäudeversicherung zu teuer wird?

Im November berichteten wir bereits über den Anstieg der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert um knapp 15 Prozent, weil die Kosten für einen vergleichbaren Neubau der versicherten Immobilie in Folge der außerordentlichen Kostensteigerungen im Bausektor für Baumaterial, Löhne und Energie erheblich anstiegen.

Die Versicherer sind gezwungen, diese Preissteigerung an die Kunden weiter zu geben, um nicht in Gefahr der Unterdeckung zu geraten. Ein Kündigungsrecht liegt wegen dieser Beitragsanpassung nicht vor. Zum Jahreswechsel wird vereinzelt ein Anstieg der Jahresbeiträge um bis zu 30 Prozent in der Wohngebäudeversicherung beobachtet. In diesen Fällen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Versicherungsnehmer. Bevor Kunden jedoch, ihren Vertrag kündigen, sollten sie ein verbindliches günstigeres Angebot eingeholt haben, um nicht Gefahr zu laufen, zum Ablauf des Altvertrages ohne Versicherungsschutz da zu stehen. Gerade zum Jahresende kann es bei Versicherern und Versicherungsmaklern aufgrund der Jahresrechnungsschreibung in vielen Versicherungssparten und damit verbundenen Kundenrückfragen zu Beitragsrechnungen oder Änderungsmitteilungen zu zeitlichen Bearbeitungsengpässen kommen. Da sollten wechselwillige Kunden beachten.

Welche Möglichkeiten bestehen, um einen Beitrag zu reduzieren?

  1. Wie in der Kfz-Versicherung kann der Gebäudeversicherungsvertrag mit einer gewählten Selbstbeteiligung von beispielsweise 500 EUR, 1.000 EUR, 2.000 EUR oder höher vereinbart werden. Das spart Prämie und der Hauseigentümer ist weiterhin gegen existenzbedrohende Schäden versichert.


  2. Die Wohngebäudeversicherung bietet verschiedene Tarifvarianten von einem Basisschutz angefangen, über ein mittleres Leistungspaket bis zu einem Top- oder Premiumschutz an. Wer bisher den besten Schutz gewählt hat und sich diesen nicht mehr leisten kann, hat die Möglichkeit in Absprache mit dem Versicherer oder Vermittler den Versicherungsschutz durch Abwahl von Premiumleistungen herunter zu stufen, um damit den Beitrag für das kommende Versicherungsjahr zu reduzieren. Der Wechsel in eine andere Tarifklasse bietet immerhin den Schutz vor existenzgefährdenden Schäden an der Immobilie.


  3. Last but not least besteht die Möglichkeit, die Zahlweise des Beitrages zu ändern. Der im Januar fällige Versicherungsjahresbeitrag belastet neben vielen anderen anderen Zahlungen zum Jahresanfang das verfügbare Budget. Mit Ratenzahlungen von halbjährlichen oder vierteljährlichen Beiträgen läßt sich unter Umständen besser disponieren. Allerdings sind bei unterjährigen Zahlweisen Ratenzuschläge hinzu zu rechnen.

Wohngebäudeversicherung

Das eigene Haus ist mehr als wertvoll. Schützen Sie es mit einer passenden Absicherung.

Nicht ratsam ist es, der Anpassung in der gleitenden Neuwertversicherung zu widersprechen und die Immobilie künftig mit einer festen Neuwert-Summe zu versichern. Damit laufen Kunden bei steigenden Baumaterialpreisen und Kostensteigerungen im Lohnsektor in absehbarer Zeit in die Gefahr der Unterversicherung. Weitere Informationen erhalten Sie bei GET Service GmbH. RAin Ingrid Jordan-Berger

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RAin Ingrid Jordan-Berger
GET Service GmbH