Was tun, wenn die Gebäudeversicherung zu teuer wird?
Im November berichteten wir bereits über den Anstieg der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert um knapp 15 Prozent, weil die Kosten für einen vergleichbaren Neubau der versicherten Immobilie in Folge der außerordentlichen Kostensteigerungen im Bausektor für Baumaterial, Löhne und Energie erheblich anstiegen.
Die Versicherer sind gezwungen, diese Preissteigerung an die Kunden weiter zu geben, um nicht in Gefahr der Unterdeckung zu geraten. Ein Kündigungsrecht liegt wegen dieser Beitragsanpassung nicht vor. Zum Jahreswechsel wird vereinzelt ein Anstieg der Jahresbeiträge um bis zu 30 Prozent in der Wohngebäudeversicherung beobachtet. In diesen Fällen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Versicherungsnehmer. Bevor Kunden jedoch, ihren Vertrag kündigen, sollten sie ein verbindliches günstigeres Angebot eingeholt haben, um nicht Gefahr zu laufen, zum Ablauf des Altvertrages ohne Versicherungsschutz da zu stehen. Gerade zum Jahresende kann es bei Versicherern und Versicherungsmaklern aufgrund der Jahresrechnungsschreibung in vielen Versicherungssparten und damit verbundenen Kundenrückfragen zu Beitragsrechnungen oder Änderungsmitteilungen zu zeitlichen Bearbeitungsengpässen kommen. Da sollten wechselwillige Kunden beachten.