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Wertsachen in der Hausratversicherung
Was ist wirklich versichert?

Wertsachen in der Hausratversicherung – Was ist wirklich versichert?

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Schmuck, Bargeld, Edelmetalle, Uhren – Wertsachen sind in der Hausratversicherung kein Randthema. Und doch zeigt die Praxis: Viele Versicherungsnehmer sind im Schadenfall erheblich schlechter geschützt, als sie glauben. Sublimits, Aufbewahrungsvorschriften und fehlende Sonderlösungen führen dazu, dass ein Großteil der tatsächlichen Werte nicht oder nur teilweise entschädigt wird.

Als auf Haus- und Grundeigentümer spezialisierter Versicherungsmakler erläutern wir Ihnen auf dieser Seite, was unter Wertsachen zu verstehen ist, welche Grenzen in der Hausratversicherung gelten – und wann separate Lösungen wie eine Bankschließfach- oder Kunstversicherung unverzichtbar werden.

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Was sind Wertsachen im Sinne der Hausratversicherung?

Der Begriff „Wertsachen“ ist in Hausratversicherungen klar – aber oft unterschätzt – definiert. Versicherer fassen darunter typischerweise folgende Gegenstände:

  • Bargeld, Banknoten und Münzen
  • Schmuck, Edelsteine, Perlen sowie Gold-, Silber- und Platinwaren
  • Luxusuhren
  • Urkunden, Sparbücher und auf Inhaber lautende Wertpapiere
  • Pelze, Gobelins, Teppiche, Medaillen, Münzsammlungen
  • Je nach Bedingungswerk: Antiquitäten und Kunstgegenstände

Wichtig: Teure Möbel oder hochwertige Elektronik und Sportsachen sind in der Regel keine „Wertsachen“ im versicherungstechnischen Sinne – auch wenn ihr Marktwert erheblich ist. Für Wertsachen gelten gesonderte Entschädigungsgrenzen (Sublimits), die deutlich unterhalb der allgemeinen Versicherungssumme liegen können.

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Sublimits: Wie hoch ist der Schutz für Wertsachen wirklich?

Sublimits sind maximale Entschädigungsgrenzen für bestimmte Wertkategorien innerhalb der Gesamtversicherungssumme. Sie sind der häufigste Grund für unerwartete Versorgungslücken.

Kategorie Typisches Sublimit Hinweis
Bargeld & Wertpapiere 1.000 – 2.000 € Gilt auch bei Einbruchdiebstahl
Schmuck, Gold- & Silberwaren ca. 20 % der VS (max. 20.000 €) Bei freier Lagerung oft niedriger
Urkunden, Sparbücher 2.000 – 5.000 € Abhängig vom Tarif
Wertsachen gesamt (frei Haus) 20 % der Versicherungssumme Inkl. aller Kategorien

Praxishinweis: Die typischen Sublimits für die freie Lagerung entfallen, wenn die Gegenstände in einem zertifizierten Tresor gelagert werden. Aber, selbst bei einer Hausratversicherung mit einer Versicherungssumme von 150.000 € kann die grundsätzliche Entschädigung für Wertsachen auf 20.000 – 30.000 € begrenzt sein. Übersteigt Ihr Bestand an Wertsachen diesen Betrag – was in vielen Haushalten der Fall ist – kann eine erhebliche Deckungslücke vorhanden sein.

Wertentwicklung & Unterversicherung: Warum alte Policen oft nicht mehr reichen

Gold, Luxusuhren, ererbter Schmuck: Viele Wertsachen haben in den vergangenen Jahren erheblich an Marktwert gewonnen – ohne dass die Hausratversicherung entsprechend angepasst wurde. Das Ergebnis ist eine schleichende Unterversicherung.

Bei einer Unterversicherung kürzt der Versicherer die Schadensersatzzahlung anteilig – selbst wenn der konkrete Schaden weit unterhalb der Versicherungssumme liegt. Gerade in Kombination mit Sublimits kann dies zu drastischen Verlusten führen.

Empfehlung: Überprüfen Sie Ihre Hausratversicherung mindestens alle zwei bis drei Jahre sowie nach Erbschaften, größeren Ankäufen oder erkennbaren Wertsteigerungen Ihrer Bestände.

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Wertschutzschrank: Ab wann ist ein Tresor Pflicht?

Wertsachen, die frei zugänglich in der Wohnung aufbewahrt werden, unterliegen den strengsten Entschädigungsgrenzen. Ab einer bestimmten Wertgrenze verlangen Versicherer die Lagerung in einem geprüften Wertschutzschrank.

Die Mindestanforderungen richten sich nach dem ECB-Standard (European Certification Body), dieser ist neben dem VdS (Verband der Schadenversicherer) einer der führenden europäischen Qualitätsnormen für Tresore, die von Hausratversicherungen anerkannt wird, um den Versicherungsschutz für Wertsachen zu erhöhen. Für die Praxis gelten folgende Richtwerte:

  • Ab ca. 20.000 – 25.000 € Wertsachen: Wertschutzschrank mindestens Widerstandsgrad I (mind. 60 kg Eigengewicht oder Wandverankerung)
  • Ab ca. 100.000 € Wertsachen: Widerstandsgrad II erforderlich
  • Bei höheren Summen: individuelle Vereinbarung mit dem Versicherer notwendig und ggf. auch eine Einbruchmeldeanlage erforderlich

Sollten Sie bereits einen Wertschutzschrank im Einsatz haben, beachten Sie dabei unbedingt, dass ältere Schränke nach VDMA-Richtlinien (S1/S2) geringer eingestuft werden als ECB-S/EN-zertifizierte Schränke.

Achtung: Werden Wertsachen trotz Pflicht nicht im Tresor aufbewahrt, riskieren Sie im Schadenfall eine anteilige oder vollständige Leistungsverweigerung. Die genauen Wertgrenzen variieren je nach Police – prüfen Sie dies anhand Ihrer Versicherungsbedingungen.

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Bankschließfach und Hausratversicherung: Was ist abgedeckt?

Viele Eigentümer lagern Schmuck, Edelmetalle oder Dokumente im Bankschließfach – im Glauben, dort optimal abgesichert zu sein. Die Realität sieht anders aus.

Was Hausratversicherungen zum Schließfach leisten

Einige Hausratpolicen schließen den Schließfachinhalt über die sogenannte Außenversicherung ein. Diese gilt jedoch meist nur für vorübergehende Aufbewahrung und ist ebenfalls mit Sublimits versehen – typischerweise 10.000 – 30.000 €.

Haftung der Bank: Weniger als gedacht

Banken haften für den Schließfachinhalt nur eingeschränkt. Im Schadenfall tragen Kunden zudem die Beweislast für den Inhalt – ohne Inventarliste und Wertdokumentation ist der Nachweis kaum zu führen.

Separate Bankschließfachversicherung: Wann lohnt sie sich?

Eine eigenständige Bankschließfachversicherung ist sinnvoll, wenn:

  • Der Wert des Schließfachinhalts das Sublimit der Hausratversicherung überschreitet
  • Kunstgegenstände oder Sammlungen eingelagert sind, die aus dem Hausratschutz herausfallen
  • Der Nachweisverpflichtung bei der Bank durch eine dokumentierte Police entsprochen werden soll

Unser Tipp: Erstellen Sie eine detaillierte Inventarliste Ihres Schließfachinhalts – mit Fotos, Kaufbelegen oder Gutachten. Diese Liste ist nicht nur Grundlage für den Versicherungsschutz, sondern auch Ihr entscheidendes Beweismittel im Schadenfall.

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Kunstversicherung vs. Hausratversicherung: Wann reicht welche Lösung?

Kunstgegenstände, Gemälde, Skulpturen und Sammlungen sind in der Hausratversicherung nur mit erheblichen Einschränkungen abgedeckt. Der Vergleich zeigt die wesentlichen Unterschiede:

Leistungsmerkmal Hausratversicherung Kunstversicherung
Deckungsumfang Benannte Gefahren (z. B. Einbruch, Brand, Leitungswasser) Allgefahrendeckung inkl. Bruch & Vandalismus
Wertermittlung Problematische Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes Individueller Taxwert auf Basis von Gutachten
Transportschutz Keiner oder stark begrenzt Weltweit, inkl. Leihgaben & Ausstellungen
Restaurierung Nicht gedeckt Häufig mitversichert
Wertsteigerung Nicht berücksichtigt Regelmäßige Neubewertung möglich

Eine Kunstversicherung empfehlen wir ab einem Sammlungswert von ca. 30.000 – 50.000 €, bei Einzelobjekten mit hohem oder steigendem Marktwert sowie bei regelmäßigen Transporten (Ausstellungen und bei Leihgaben an Galerien).

Die richtige Versicherungssumme: Individuelle Bewertung statt Quadratmeterpauschale

Viele Hausratversicherungen basieren auf pauschalen Quadratmeteransätzen. Für durchschnittliche Haushalte bieten diese eine grobe Orientierung – für Haus- und Grundeigentümer mit wertvollen Gegenständen, hochwertiger Einrichtung oder Sammlungen sind sie jedoch meist unzureichend.

Eine korrekte Versicherungssumme bildet den Gesamtwert aller beweglichen Gegenstände zum Neuwert ab. Für Wertsachen bedeutet das: eine systematische Inventarisierung mit realistischen Marktwerten, idealerweise belegt durch aktuelle Gutachten, Kaufbelege oder Zertifikate.

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Erstattungsanspruch sichern: Beweislast und Dokumentationspflichten

Im Schadensfall, etwa nach einem Einbruchdiebstahl, liegt die Beweislast beim Versicherten. Ohne Belege ist eine Entschädigung für hochwertige Einzelstücke oft schwer durchzusetzen. Wir empfehlen daher eine lückenlose Dokumentation durch:

  • Originalrechnungen und Kaufbelege: Diese sollten idealerweise getrennt von den Wertsachen abgelegt werden, um nicht gemeinsam mit den Wertsachen entwendet zu werden.
  • Detaillierte Fotos: Fotografieren Sie Wertsachen aus verschiedenen Perspektiven und bewahren Sie auch Fotos auf, auf denen Sie den Schmuck oder die Luxusuhr tragen.
  • Expertisen und Gutachten: Für Erbstücke oder Kunstgegenstände ohne Kaufbeleg sind Expertisen von Juwelieren oder Kunstsachverständigen das wichtigste Beweismittel.
  • Die Stehlgutliste: Nach einem Schaden muss unverzüglich eine Liste aller gestohlenen Gegenstände mit Angaben zu Kaufdatum, Preis und Merkmalen erstellt und bei der Polizei sowie der Versicherung eingereicht werden.
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Wertsachen erfordern individuelle Lösungen – nicht Standardpolicen

Die häufigsten Ursachen für Deckungslücken bei Wertsachen sind:

  • Unterschätzte oder veraltete Sublimits in der Hausratversicherung
  • Überschätzter Schutz des Bankschließfach ohne Zusatzversicherung
  • Fehlende Kunstversicherung für hochwertige oder unikate Objekte
  • Schleichende Unterversicherung durch gestiegene Marktwerte

Nur eine individuelle Analyse – anhand Ihrer tatsächlichen Bestände, Ihrer Aufbewahrungssituation und Ihrer Risikosituation – liefert die Grundlage für wirklich bedarfsgerechten Schutz.

Jetzt Versicherungsschutz prüfen lassen

Als spezialisierter Versicherungsmakler für Haus- und Grundeigentümer analysieren wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz, bewerten Ihre Wertsachen-Situation und empfehlen Ihnen passende Lösungen – transparent, unabhängig und ohne versteckte Interessen.

  • Analyse Ihrer bestehenden Policen auf Sublimits und Deckungslücken
  • Realistische Bewertung Ihrer Wertsachen
  • Prüfung der Aufbewahrungssituation (Tresor, Schließfach)
  • Empfehlung geeigneter Zusatz- oder Speziallösungen

FAQ: Wertsachen in der Hausratversicherung – die wichtigsten Fragen

Was zählt als Wertsache in der Hausratversicherung?

Wertsachen umfassen typischerweise Bargeld, Schmuck, Edelsteine, Gold-, Silber- und Platinwaren, ggf. Luxusuhren, Wertpapiere sowie je nach Tarif Antiquitäten und Kunstgegenstände. Teure Möbel oder hochwertige Elektronik und Sportartikel fallen in der Regel nicht darunter.

Nein. Wertsachen unterliegen fast immer Sublimits – maximalen Entschädigungsgrenzen innerhalb der Versicherungssumme. Diese liegen häufig bei 20 % der Gesamtsumme und können für einzelne Kategorien noch weit niedriger ausfallen.

Viele Versicherer verlangen ab ca. 20.000 – 25.000 € Wertsachen die Aufbewahrung in einem zertifizierten Wertschutzschrank. Bei höheren Werten steigen die Anforderungen an die Sicherheitsklasse.

Nicht automatisch und nicht vollständig. Die Hausratversicherung bietet über die Außenversicherung nur begrenzten Schutz. Banken haften ihrerseits eingeschränkt. Für höhere Werte empfiehlt sich eine separate Bankschließfachversicherung.

Ab einem Sammlungswert von ca. 30.000 – 50.000 € oder bei regelmäßigen Transporten und Leihgaben. Die Kunstversicherung bietet Allgefahrendeckung, individuelle Taxwertermittlung und weltweiten Transportschutz – Leistungen, die die Hausratversicherung nicht erbringt.

Der Versicherer kürzt die Entschädigung anteilig – auch bei Schäden, die deutlich unterhalb der Versicherungssumme liegen. Zusammen mit Sublimits kann dies zu erheblichen Einschränkungen führen.

Mindestens alle zwei bis drei Jahre sowie nach Erbschaften, größeren Anschaffungen oder erkennbaren Wertsteigerungen – insbesondere bei Gold, Luxusuhren oder Kunstgegenständen.

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Wichtiger Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information. Versicherungsbedingungen variieren je nach Anbieter und Tarif erheblich. Eine individuelle Beratung ist unerlässlich.

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