WEG-Beirat-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter
Vermeidung von Vermögensschäden
Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergesellschaft können einen Verwaltungsbeirat bestellen. Der Verwaltungsbeirat unterstützt den Hausverwalter bei seinen Aufgaben. Er prüft den Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan, die Rechnungslegung und Kostenvoranschläge. Diese Aufgabe übernimmt der Beirat häufig unentgeltlich, ungeachtet der Haftung, die aus seiner Kontrollfunktion entsteht.
Prüft der Beirat die vorliegenden Abrechnungsbelege des Hausverwalters fehlerhaft oder ignoriert er nicht beachtete Vorgaben der Wohnungseigentümerversammlung, kann ein dadurch entstandener Vermögensschaden von der Eigentümergemeinschaft auch von dem Beirat beansprucht werden.
Um dies zu verhindern und die Bereitschaft zu erhalten, das Amt des Beirats anzunehmen, wird der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Beiräte empfohlen.
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