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Mietausfall-Versicherung
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Wie sich gegen Mietausfall schützen?

2,5 Mrd € Mietausfall werden jährlich in Deutschland Vermietern zugemutet. Um sich gegen insolvente Mieter zu schützen, beachten Sie diese Vorsorgemaßnahmen:

Das Gute daran: Die Kosten für diese Maßnahmen sind allesamt als Betriebsausgaben der Vermietung absetzbar.

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Mietnomadenversicherung

Versicherungsschutz für Ihr Eigentum.

Zahlt der Mieter die rechtmäßige Miete nicht, ersetzt der Versicherer die Miet- und laufenden Mietnebenkosten. Auf Wunsch werden auch eventuell entstandene Sachschäden infolge unsachgemäßen Gebrauchs der Wohnung oder mutwilliger Beschädigung der Immobilie ersetzt. Diese können bis zu einer Summe von 50.000,- € mit abgesichert werden. Über die detaillierte Ausgestaltung des Mietausfallschutzes informieren wir Sie gern direkt. Lassen Sie sich noch heute beraten!

PDF-Privat-Antrag zur Mietnomaden-Versicherung

Nutzen Sie unser selbstrechnendes PDF-Dokument zur Ermittlung Ihres Tarifes.

Die ausgefüllte PDF-Datei können Sie zu uns übermitteln per:

Wichtiger Hinweis: Der Antrag muss mit dem Adobe Reader geöffnet werden – Sie können diesen hier herunterladen.

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Als Ihr Partner für die Immobilienwirtschaft nehmen wir Ihnen alle Sorgen ab und sorgen dafür, dass Sie sich jederzeit sicher fühlen.

Wie läuft es bei Get Service ab

01

IST-Situation erfassen

Unsere Experten erfassen Ihre bestehenden Verträge.

02

Risikoidentifikation und -analyse

Wir analysieren Ihre Risiken und erstellen passgenaue Angebote.

03

Bewertung und Empfehlung

Klar und verständlich – einfacher Abschluss und persönliche Betreuung

Jahresbeiträge* für eine Wohneinheit:

Die Jahresbeiträge für den Mietausfallschaden betragen Bis zu 6 Monats-Kaltmieten Bis zu 12 Monats-Kaltmieten
Mietausfallschaden max. 10.000 EUR max. 20.000 EUR
Jahresbeitrag brutto p.a. 95,75 EUR 147,95 EUR
Beim zusätzlichen Einschluss von Sachschäden** bis … erhöht sich der Jahresbeitrag auf:
10.000 EUR 143,32 EUR 195,53 EUR
20.000 EUR 149,26 EUR 201,47 EUR
30.000 EUR 155,22 EUR 207,43 EUR
40.000 EUR 159,97 EUR 212,18 EUR
50.000 EUR 163,54 EUR 215,75 EUR

*Für Ihre Mitgliedschaft bei Haus & Grund erhalten Sie 10% Nachlass. Teilen Sie uns dafür bitte Ortsverein und Mitgliedsnummer mit.

**Voraussetzung für die Leistung ist, dass ein ersatzpflichtiger Mietausfallschaden eingetreten ist.

Häufige Fragen von Vermietern

Was ist eine Mietnomadenversicherung?

Eine Mietnomadenversicherung schützt Vermieter vor finanziellen Schäden durch Mietausfall und optional auch den durch Mietnomaden verursachten Sachschaden.

Mietnomadenversicherungen ersetzen diese Kosten nicht, hier ist eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung wichtig und eine sinnvolle Ergänzung für jeden privaten Vermieter.

Je nach Tarif und Leistungsumfang beginnt der Versicherungsschutz gegen Mietausfälle bereits ab etwa 85 € – 190 € pro Jahr und Wohneinheit.

Manche Tarife sehen eine kurze Wartezeit vor – insbesondere bei bestehenden Mietverhältnissen. Bei Neuvermietung besteht direkter Versicherungsschutz.

Voraussetzung ist eine positive Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieterin oder des Mieters durch die Vermieterin oder den Vermieter (z. B. Selbstauskunft oder Bonitätsauskunft). Ohne diese Prüfung ist kein Vertragsabschluss möglich. Bei einem Mieterwechsel während der Vertragslaufzeit ist die Bonität erneut zu prüfen und der Versicherer zu informieren.

Es muss ein unbefristetes, derzeit nicht gekündigtes Hauptmietverhältnis ohne Untervermietung bestehen.

Ein versicherter Mietausfall liegt vor, wenn:

  • das Mietverhältnis gekündigt wurde,
  • die Mieterin oder der Mieter die Wohnung weiterhin nutzt und
  • die Mietkaution vollständig aufgebraucht ist.


Zieht die Mieterin oder der Mieter trotz Kündigung nicht aus, muss die Vermieterin oder der Vermieter unverzüglich eine gerichtliche Räumung einleiten. Sachschäden sind nur versichert, wenn gleichzeitig ein versicherter Mietausfall vorliegt.

Zieht die Mieterin oder der Mieter ohne vorherige Kündigung wegen Mietrückständen aus und hinterlässt lediglich Schäden, besteht kein Versicherungsschutz, da kein versicherter Mietausfall vorliegt. Zieht die Mieterin oder der Mieter nach Kündigung freiwillig aus, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Beiträge zur Mietnomadenversicherung sind nicht umlagefähig auf die Mieterin oder den Mieter. Sie können jedoch von der Vermieterin oder dem Vermieter steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Nein. Versichert werden ausschließlich direkte Mietverhältnisse zwischen Vermieterin
oder Vermieter und Hauptmieterin oder Hauptmieter.

Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine Einschätzung der wirtschaftlichen Situation der Mieterin oder des Mieters durch die Vermieterin oder den Vermieter. Im Rahmen der Antragstellung sind hierzu folgende Punkte zu bestätigen:

  • Es liegt eine Selbstauskunft der Mieterin oder des Mieters vor (z. B. Mietpass).
  • Es liegt eine positive Bonitätsauskunft vor (z. B. Schufa oder Creditreform).
  • Bei bestehenden Mietverhältnissen kann bestätigt werden, dass die mietvertraglichen Verpflichtungen bislang ordnungsgemäß erfüllt wurden.
  • Es besteht ein unbefristetes, derzeit nicht gekündigtes Hauptmietverhältnis ohne Untervermietung.

Ohne eine entsprechende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse sind kein Vertragsabschluss und kein Versicherungsschutz möglich. Bei einem Mieterwechsel während der Vertragslaufzeit ist die Bonität erneut zu prüfen und der Versicherer zu informieren.

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Pickhuben 4, 20457 Hamburg

Telefon

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