Haftpflichtschutz für Wohnungseigentümer und Vermieter verständlich erklärt
Ein loser Bodenbelag. Eine defekte Treppenstufe. Ein undichtes Rohr. Ein herabfallender Gegenstand vom Balkon.
Wenn in einer Eigentumswohnung oder einem Mehrfamilienhaus ein Schaden passiert, stellt sich schnell eine entscheidende Frage:
Wer ist verantwortlich – der einzelne Wohnungseigentümer oder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer? Und welche Versicherung greift?
Die Antwort ist häufig komplizierter, als Eigentümer zunächst vermuten.
Denn bei einer Eigentumswohnung gibt es nicht einfach nur „meine Wohnung“ und „das Haus“. Rechtlich wird zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterschieden. Welche Gebäudeteile welchem Bereich zuzuordnen sind, ergibt sich nicht immer allein daraus, wo sich ein Bauteil befindet. Die Teilungserklärung, der Aufteilungsplan und weitere Vereinbarungen der Wohnungseigentümergemeinschaft können entscheidend sein.
Und diese Unterscheidung kann auch für Ihren Versicherungsschutz relevant werden.
Wichtig: Eigentumszuordnung, Haftung und Versicherungsschutz sind drei unterschiedliche Fragen. Wo ein Schaden passiert, entscheidet nicht automatisch darüber, wer haftet oder welche Versicherung zahlt.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in 60 Sekunden
Wenn Sie nur fünf Dinge aus diesem Beitrag mitnehmen möchten, dann diese:
1. Sondereigentum
Sondereigentum bezeichnet vereinfacht den Teil des Wohnungseigentums, der dem einzelnen Eigentümer zugeordnet ist.
2. Gemeinschaftseigentum
Das gemeinschaftliche Eigentum betrifft insbesondere das Grundstück und die Gebäudeteile, die nicht Sondereigentum sind.
3. Die WEG hat eigenen Versicherungsschutz
Das Wohnungseigentumsgesetz sieht eine angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht als Teil ordnungsmäßiger Verwaltung vor.
4. Die WEG-Haftpflicht ersetzt nicht automatisch Ihren persönlichen Versicherungsschutz
Die Haftpflichtversicherung der Gemeinschaft und Ihre eigene Haftpflichtversicherung haben unterschiedliche Aufgaben.
5. Selbst genutzt oder vermietet macht einen Unterschied
Ob Ihre Privathaftpflicht ausreicht oder eine andere Lösung erforderlich ist, hängt unter anderem von der Nutzung, der Anzahl Ihrer Immobilien und den konkreten Versicherungsbedingungen ab.
Wie läuft es bei Get Service ab
01
IST-Situation erfassen
Unsere Experten erfassen Ihre bestehenden Verträge.
02
Risikoidentifikation und -analyse
Wir analysieren Ihre Risiken und erstellen passgenaue Angebote.
03
Bewertung und Empfehlung
Klar und verständlich – einfacher Abschluss und persönliche Betreuung
Was ist Sondereigentum und was ist Gemeinschaftseigentum?
Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwischen Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum.
Für Eigentümer ist zunächst folgende vereinfachte Orientierung hilfreich.
Typischerweise dem Sondereigentum zuzuordnen
Je nach konkreter rechtlicher Ausgestaltung können beispielsweise dazugehören:
- Bodenbeläge innerhalb der Wohnung
- Innentüren
- bestimmte nichttragende Innenwände
- bestimmte Sanitäreinrichtungen
- bestimmte wohnungsinterne Einrichtungen
- bestimmte Einbauten
Typischerweise Gemeinschaftseigentum
Dazu gehören beispielsweise:
- Grundstück
- Fundament
- tragende Gebäudeteile
- Dach
- Fassade
- Treppenhaus
- gemeinschaftliche Anlagen
- gemeinschaftlich genutzte Bereiche
Vorsicht bei bestimmten Bauteilen
Bei manchen Bauteilen ist eine pauschale Zuordnung problematisch.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Fenster
- Balkone
- Terrassen
- Leitungen
- Heizungsanlagen
- Rollläden
- Dachterrassen
- Tiefgaragenbereiche
Warum?
Das WEG enthält insbesondere für Gebäudeteile, die für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind, besondere Regelungen.
Deshalb gilt:
Nicht alles, was sich innerhalb Ihrer Wohnung befindet, ist automatisch Sondereigentum.
Für die konkrete Zuordnung sind insbesondere die Teilungserklärung, der Aufteilungsplan und weitere Vereinbarungen relevant.
Sondernutzungsrecht: Gehört der Garten wirklich mir?
Ein häufiger Irrtum betrifft Gartenflächen, Terrassen oder Stellplätze.
Sie können beispielsweise das alleinige Recht haben, einen bestimmten Gartenbereich zu nutzen.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass diese Fläche auch in Ihrem Sondereigentum steht.
Ein Sondernutzungsrecht kann dazu führen, dass eine Fläche Gemeinschaftseigentum bleibt, während ein einzelner Eigentümer sie allein nutzen darf.
Für die Praxis stellt sich deshalb eine weitere Frage:
Wer ist für Unterhaltung, Instandhaltung und Verkehrssicherung verantwortlich?
Auch hier können die Regelungen der Gemeinschaft entscheidend sein.
Merksatz
Nutzungsrecht ist nicht automatisch Eigentum.
Warum ist die Unterscheidung für die Haftung wichtig?
Die Eigentumszuordnung kann Einfluss darauf haben, wer für eine Gefahrenquelle verantwortlich ist.
Aber Vorsicht:
Nicht der Ort des Schadens allein entscheidet über die Haftung.
Entscheidend ist beispielsweise:
- wodurch der Schaden entstanden ist,
- wem die Gefahrenquelle zuzuordnen ist,
- wer für ihren sicheren Zustand verantwortlich war,
- ob eine Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde,
- ob überhaupt ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch besteht,
- und welche Versicherung diesen konkreten Haftungsfall abdeckt.
Ein Schaden im Treppenhaus ist deshalb anders zu beurteilen als ein Schaden durch eine vom Eigentümer selbst montierte Einrichtung in seiner Wohnung.
Haftung und Versicherung sind zwei verschiedene Fragen
Das ist einer der wichtigsten Punkte überhaupt.
Viele Eigentümer denken:
„Ich habe eine Haftpflichtversicherung. Also ist der Schaden versichert.“
So funktioniert eine Haftpflichtversicherung nicht.
Zunächst muss geprüft werden, ob überhaupt eine gesetzliche Schadenersatzpflicht besteht.
Eine Haftpflichtversicherung prüft grundsätzlich die gegen ihren Versicherungsnehmer erhobenen Ansprüche.
Ist ein Anspruch unbegründet, wird er im Rahmen des Versicherungsschutzes abgewehrt.
Ist ein Anspruch berechtigt und vom Vertrag umfasst, wird der Schadenersatz im Rahmen der vereinbarten Leistungen übernommen.
Deshalb gilt:
Erst die Haftungsfrage – dann die Versicherungsfrage.
Welche Haftpflichtversicherung hat die WEG?
Das Wohnungseigentumsgesetz sieht die angemessene Versicherung der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ausdrücklich als Teil ordnungsmäßiger Verwaltung vor.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verfügt daher typischerweise über eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
Sie ist grundsätzlich auf die Haftungsrisiken ausgerichtet, die die Gemeinschaft beziehungsweise das gemeinschaftliche Eigentum betreffen.
Beispiele können sein:
- eine Gefahrenquelle im gemeinschaftlichen Treppenhaus,
- ein nicht ausreichend gesicherter gemeinschaftlicher Bereich,
- ein herabfallender Gebäudeteil,
- eine andere haftungsrelevante Gefahrenquelle des gemeinschaftlichen Eigentums.
Aber:
Die Haftpflichtversicherung der WEG ist kein Ersatz für Ihren persönlichen Haftpflichtschutz.
Was passiert, wenn die Gefahrenquelle meiner Wohnung zuzuordnen ist?
Dann kann eine persönliche Haftung des einzelnen Eigentümers in Betracht kommen.
Beispiele:
- Eine von Ihnen montierte Einrichtung löst sich und verletzt einen Besucher.
- Eine von Ihnen zu verantwortende Gefahrenquelle verursacht einen Schaden bei einem Dritten.
- Ein Mangel in einer von Ihnen zu verantwortenden Einrichtung führt zu einem Schaden.
Dabei gilt immer:
Eine Haftung entsteht nicht allein deshalb, weil der Schaden innerhalb Ihrer Wohnung passiert ist.
Es muss geprüft werden, wer für die Gefahrenquelle verantwortlich war und ob die gesetzlichen Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs erfüllt sind.
Selbst genutzt oder vermietet – das macht einen Unterschied
Die Nutzung der Immobilie ist für den Versicherungsschutz entscheidend.
Bei einer selbst genutzten Eigentumswohnung kann die Eigentümerhaftung in vielen Privathaftpflichtverträgen bereits berücksichtigt sein.
Bei einer vermieteten Wohnung muss dagegen genau geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen die Vermietung mitversichert ist.
Das gilt insbesondere bei:
- mehreren vermieteten Wohnungen,
- mehreren Immobilien,
- Ferienwohnungen,
- besonderen Nutzungsarten,
- gewerblich genutzten Einheiten,
- größeren Grundstücken.
Deshalb gilt:
Nicht der Versicherungsname entscheidet allein. Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen und Ihre tatsächliche Situation.
Praxisbeispiel: Wasserschaden
Ein Rohr wird undicht.
Wasser läuft:
- in die eigene Wohnung,
- in die darunterliegende Wohnung,
- möglicherweise in gemeinschaftliche Gebäudeteile.
Zusätzlich werden Möbel und persönliche Gegenstände eines Mieters beschädigt.
Auf den ersten Blick handelt es sich um einen Wasserschaden.
Versicherungstechnisch können aber mehrere Fragen gleichzeitig entstehen:
Schaden am Eigentum Dritter
Wurde fremdes Eigentum beschädigt und besteht eine gesetzliche Haftung?
→ möglicherweise Haftpflichtversicherung.
Hausrat des Mieters
Wurde persönlicher Hausrat des Mieters beschädigt?
→ grundsätzlich zunächst Thema seiner Hausratversicherung; daneben kann eine Haftungsfrage bestehen.
Ursache
Wodurch wurde der Schaden verursacht?
Diese Frage kann für die gesamte weitere Schadenregulierung entscheidend sein.
Praxisbeispiel: Mieter stürzt in der Wohnung
Ein Mieter stürzt über einen beschädigten Bodenbelag.
Jetzt lautet die entscheidende Frage nicht einfach:
„Ist der Boden Sondereigentum?“
Sondern:
Wer war für den sicheren Zustand verantwortlich?
Wenn den Eigentümer eine entsprechende Verkehrssicherungspflicht trifft und diese verletzt wurde, kann ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch entstehen.
Mögliche Schadenpositionen können beispielsweise sein:
- Behandlungskosten,
- Schmerzensgeld,
- Verdienstausfall,
- weitere Folgekosten.
Ob und in welchem Umfang die Haftpflichtversicherung eintritt, hängt anschließend vom konkreten Vertrag und dem Schadenfall ab.
Praxisbeispiel: Ein Hängeschrank fällt herunter
Ein Eigentümer montiert einen schweren Hängeschrank.
Die Befestigung ist nicht ausreichend. Der Schrank löst sich und verletzt einen Besucher.
Jetzt sind mehrere Fragen relevant:
- Wer hat den Schrank montiert?
- War die Befestigung fachgerecht?
- Bestand eine Verkehrssicherungspflicht?
- Wer war für die Gefahrenquelle verantwortlich?
- Besteht ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch?
- Ist dieser vom persönlichen Haftpflichtschutz erfasst?
Dieses Beispiel zeigt:
Die Haftungsfrage ist wichtiger als die reine Frage, ob der Schrank „in der Wohnung“ stand.
Praxisbeispiel: Brand in der Eigentumswohnung
Eine mangelhafte Installation verursacht einen Brand.
Dabei werden Gebäudeteile und Eigentum anderer Personen beschädigt.
Auch hier gilt:
Dass die Ursache in einer bestimmten Wohnung liegt, bedeutet nicht automatisch, dass der Eigentümer für sämtliche Schäden haftet.
Zunächst muss geklärt werden:
- Was war die Ursache?
- Wer war dafür verantwortlich?
- Wurde eine Pflicht verletzt?
- Ist dadurch ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch entstanden?
Erst anschließend stellt sich die Frage nach der zuständigen Versicherung.
Gerade bei größeren Sach- oder Personenschäden können die finanziellen Folgen erheblich sein.
Wohngebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung?
Diese beiden Versicherungen werden häufig verwechselt.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist grundsätzlich eine Sachversicherung.
Sie schützt das versicherte Gebäude gegen die vertraglich vereinbarten Gefahren, beispielsweise:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
Bei einer Eigentümergemeinschaft wird die Wohngebäudeversicherung typischerweise für das Gebäude beziehungsweise gemeinschaftliche Eigentum abgeschlossen.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung betrifft dagegen die gesetzliche Haftung gegenüber Dritten.
Vereinfacht:
Gebäude wird durch eine versicherte Gefahr beschädigt → Sachversicherung.
Dritter erleidet aufgrund einer gesetzlichen Haftung einen Personen- oder Sachschaden → Haftpflichtversicherung.
In einem komplexen Schadenfall können selbstverständlich mehrere Versicherungen beteiligt sein.
Welche Versicherung brauche ich als Wohnungseigentümer?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht.
| Situation | Typischer Versicherungsansatz | Besonders prüfen |
|---|---|---|
| Selbst genutzte Eigentumswohnung | Privathaftpflicht | Ist die Immobilie ausreichend eingeschlossen? |
| Vermietete Eigentumswohnung | Privathaftpflicht bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht je nach Vertrag | Ist die konkrete Vermietung versichert? |
| Mehrere vermietete Wohnungen | Je nach Vertragsgestaltung | Sind alle Objekte erfasst? |
| Selbst genutztes Ein-/Zweifamilienhaus | Häufig Privathaftpflicht | Grundstück und Nutzung |
| Vermietetes Haus | Je nach Konstellation gesonderte Prüfung | Vermietung und Objektumfang |
| Unbebautes Grundstück | Privathaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | Grundstücksgröße und Nutzung |
| Ferienwohnung | Individuelle Prüfung | Vermietungs- und Nutzungsart |
| Gewerbliche Nutzung | Separate Betrachtung | Private oder gewerbliche Haftung |
Die Tabelle dient der Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Vertrags.
Forderungsausfalldeckung: Was bedeutet das?
Die Forderungsausfalldeckung betrifft einen anderen Schadenfall.
Sie werden selbst geschädigt.
Der Schädiger ist Ihnen gegenüber zwar gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet, kann die Forderung aber nicht bezahlen und verfügt beispielsweise über keinen ausreichenden Haftpflichtschutz.
Unter den Voraussetzungen Ihres eigenen Privathaftpflichtvertrags kann dann die Forderungsausfalldeckung greifen.
Wichtig:
Forderungsausfalldeckung und Mietsachschadendeckung sind nicht dasselbe.
Mietsachschäden und Forderungsausfall müssen getrennt betrachtet werden.
Ob Schäden an einer vermieteten Immobilie oder ihren Bestandteilen versichert sind, ergibt sich aus den konkreten Versicherungsbedingungen.
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?
Eigentümer beziehungsweise die jeweils Verantwortlichen müssen dafür sorgen, dass von einer Immobilie keine vermeidbaren Gefahren für Dritte ausgehen.
Typische Gefahrenquellen können sein:
- beschädigte Treppen,
- nicht ausreichend gesicherte Wege,
- herabfallende Gebäudeteile,
- defekte Beleuchtung,
- beschädigte Geländer,
- nicht beseitigte Gefahrenstellen,
- bestimmte Gefahren im Zusammenhang mit Außenanlagen.
Aber:
Nicht jede Verkehrssicherungspflicht liegt automatisch beim einzelnen Wohnungseigentümer.
Bei Gemeinschaftseigentum können Pflichten die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer betreffen.
Photovoltaikanlage: Was sollte geprüft werden?
Photovoltaikanlagen können zusätzliche Versicherungs- und Haftungsfragen aufwerfen.
Relevant können beispielsweise sein:
- Wem gehört die Anlage?
- Wer betreibt sie?
- Wo ist sie montiert?
- Wer ist für Wartung und sicheren Zustand verantwortlich?
- Ist die Anlage in den bestehenden Versicherungsverträgen berücksichtigt?
- Besteht ausreichender Haftpflichtschutz?
Gerade bei Anlagen auf Gemeinschaftseigentum sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass bestehende Versicherungen sämtliche Risiken abdecken.
Warum die Teilungserklärung für den Versicherungsschutz interessant ist
Die Teilungserklärung ist keine Versicherungspolice. Sie kann aber wichtige Informationen über die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse enthalten.
Sie kann beispielsweise Hinweise geben auf:
- Sondereigentum,
- Gemeinschaftseigentum,
- Sondernutzungsrechte,
- besondere Vereinbarungen.
Für Ihre Versicherungsberatung bedeutet das:
GET Service prüft nicht die Teilungserklärung. Wir berücksichtigen jedoch die für den Versicherungsschutz relevanten Eigentums- und Nutzungsverhältnisse und prüfen, ob diese mit Ihren bestehenden Versicherungsverträgen zusammenpassen.
Welche Unterlagen sind für einen Versicherungscheck sinnvoll?
Hilfreich sind insbesondere:
- aktuelle Privathaftpflichtversicherung,
- bestehende Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht,
- Informationen zur Wohngebäudeversicherung der WEG,
- Teilungserklärung,
- Aufteilungsplan,
- Angaben zur Nutzung,
- bei Vermietung Informationen zum Mietobjekt,
- Übersicht über weitere Immobilien,
- Angaben zu besonderen Einrichtungen wie Photovoltaikanlagen.
Je genauer die Ausgangssituation bekannt ist, desto gezielter kann der Versicherungsschutz beurteilt werden.
Die häufigsten Irrtümer
„Die WEG hat eine Haftpflicht. Also bin ich automatisch geschützt.“
Nein.
Die WEG-Haftpflicht und Ihr persönlicher Haftpflichtschutz haben unterschiedliche Aufgaben.
„Alles in meiner Wohnung ist Sondereigentum.“
Nein.
Die konkrete Zuordnung ist rechtlich differenzierter.
„Ich habe eine Privathaftpflicht. Also ist meine vermietete Wohnung automatisch versichert.“
Nicht zwingend.
Die konkrete Nutzung und der Vertragsumfang müssen geprüft werden.
„Wenn der Schaden in meiner Wohnung passiert, hafte ich.“
Nicht automatisch.
Zunächst muss eine gesetzliche Haftung bestehen.
„Forderungsausfalldeckung und Mietsachschäden sind dasselbe.“
Nein.
Es handelt sich um unterschiedliche Deckungskonzepte.
„Meine Wohngebäudeversicherung übernimmt auch Haftpflichtschäden.“
Nicht automatisch.
Sachversicherung und Haftpflichtversicherung haben unterschiedliche Aufgaben.
Selbstcheck: Wie ist Ihre Situation?
Ich nutze meine Eigentumswohnung selbst
Prüfen Sie:
- Ist die Immobilie in meiner Privathaftpflicht berücksichtigt?
- Sind besondere Flächen oder Einrichtungen vorhanden?
- Gibt es Sondernutzungsrechte?
- Besitze ich weitere Immobilien?
Ich vermiete meine Eigentumswohnung
Prüfen Sie zusätzlich:
- Ist die Vermietung im Haftpflichtvertrag berücksichtigt?
- Wie viele Wohnungen vermiete ich?
- Gibt es weitere Mietobjekte?
- Gibt es besondere Einrichtungen?
- Ist die Abgrenzung zur WEG-Versicherung klar?
Ich besitze mehrere Immobilien
Dann lohnt sich eine Gesamtbetrachtung.
Je mehr Immobilien und unterschiedliche Nutzungsarten vorhanden sind, desto wichtiger ist es, dass keine einzelne Immobilie oder Nutzung unbeabsichtigt aus dem Versicherungsschutz herausfällt.
Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?
| Schadenfall | Möglicher Versicherungsbereich | Entscheidende Frage |
|---|---|---|
| Sturm beschädigt das Dach | Wohngebäudeversicherung | Ist das Gebäude entsprechend versichert? |
| Person stürzt wegen einer Gefahrenquelle im Gemeinschaftsbereich | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Gemeinschaft | Besteht eine gesetzliche Haftung? |
| Eigentümer verursacht einen haftpflichtrelevanten Schaden | Persönliche Haftpflichtversicherung | Ist die konkrete Situation versichert? |
| Mieter hat einen Schaden am eigenen Hausrat | Hausratversicherung des Mieters | Wem gehört der beschädigte Gegenstand? |
| Eigentümer wird durch einen zahlungsunfähigen Schädiger geschädigt | ggf. Forderungsausfalldeckung | Sind die Voraussetzungen erfüllt? |
| Streit mit Mieter oder Nachbar | ggf. Rechtsschutzversicherung | Ist der konkrete Rechtsbereich versichert? |
| Leitungswasserschaden am Gebäude | Wohngebäudeversicherung | Ist Leitungswasser versichert? |
| Fremdes Eigentum wird aufgrund gesetzlicher Haftung beschädigt | Haftpflichtversicherung | Besteht eine gesetzliche Schadenersatzpflicht? |
Wichtig: Welche Versicherung im konkreten Schadenfall leistet, hängt immer von Ursache, Haftung, Eigentumszuordnung und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab.
Warum GET Service?
Ihre Immobilie ist individuell. Ihr Versicherungsschutz sollte es auch sein.
GET Service ist als Versicherungsmakler auf die Bedürfnisse von Grundeigentümern spezialisiert.
Das bedeutet:
Wir schauen nicht nur auf einzelne Versicherungsverträge, sondern auf Ihre gesamte Situation.
GET Service beschreibt den eigenen Beratungsansatz als Kombination aus Bestandsaufnahme, Risikoanalyse, Bewertung und Empfehlung sowie anschließender Umsetzung und Betreuung. Auch im Schadenfall unterstützt GET Service bei Schadenmeldung und Kommunikation mit dem Versicherer.
FAQ
Ist meine Eigentumswohnung über die WEG-Haftpflicht versichert?
Nicht automatisch.
Die WEG-Haftpflicht ist grundsätzlich auf die Haftungsrisiken der Gemeinschaft ausgerichtet. Für Ihren persönlichen Versicherungsschutz ist eine separate Betrachtung erforderlich.
Reicht meine Privathaftpflicht als Wohnungseigentümer aus?
Das kann der Fall sein, insbesondere bei einer selbst genutzten Eigentumswohnung. Entscheidend sind aber die konkreten Versicherungsbedingungen.
Ich vermiete nur eine Eigentumswohnung. Brauche ich eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Nicht zwingend.
Je nach Vertrag kann das Haftpflichtrisiko bereits über eine Privathaftpflicht abgedeckt sein. Die konkrete Vermietung sollte aber geprüft werden.
Gehören Fenster zum Sondereigentum?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Die konkrete rechtliche Zuordnung kann von den gesetzlichen Regelungen und den Unterlagen der jeweiligen WEG abhängen.
Ist ein Garten mit Sondernutzungsrecht mein Eigentum?
Ein Sondernutzungsrecht bedeutet nicht automatisch Sondereigentum.
Die Fläche kann Gemeinschaftseigentum bleiben.
Was passiert, wenn mein Mieter einen Schaden verursacht?
Zunächst muss geklärt werden, wer rechtlich haftet.
Je nach Sachverhalt können der Mieter, der Eigentümer, die Gemeinschaft oder weitere Beteiligte betroffen sein.
Was passiert bei einem Wasserschaden?
Das hängt unter anderem davon ab, wodurch der Schaden verursacht wurde, welche Gebäudeteile betroffen sind und ob fremdes Eigentum beschädigt wurde.
Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Sie kann unter den Voraussetzungen des eigenen Privathaftpflichtvertrags greifen, wenn Sie selbst geschädigt werden und der Schädiger zwar haftet, aber nicht zahlen kann.
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Nicht zwingend.
Sie kann je nach individueller Situation sinnvoll sein, beispielsweise bei umfangreicher Vermietung oder erhöhtem Streitpotenzial.
Sollte ich meine Teilungserklärung für einen Versicherungscheck bereithalten?
Ja.
Sie kann wichtige Informationen zu Eigentums- und Nutzungsverhältnissen enthalten.
Ist Ihre Eigentumswohnung wirklich richtig abgesichert?
Die WEG hat eine Haftpflichtversicherung.
Sie haben eine Privathaftpflicht.
Vielleicht besteht zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung.
Aber passen diese Versicherungen tatsächlich zu Ihrer Eigentums- und Nutzungssituation?
Genau das prüfen wir.
GET Service analysiert Ihre bestehenden Verträge, identifiziert relevante Risiken und zeigt Ihnen verständlich, wo Ihr Versicherungsschutz bereits passt und wo Handlungsbedarf bestehen kann.
Ihre nächsten Schritte:
- Kontakt aufnehmen
Sie schildern uns kurz Ihre Situation.
- Unterlagen bereitstellen
Wir sehen uns Ihre bestehenden Versicherungen und die relevanten Informationen zu Ihrer Immobilie an.
- Risikoanalyse erhalten
Wir zeigen Ihnen verständlich, wo Ihr Versicherungsschutz steht und welche Lösungen sinnvoll sein können.
Sie sind Mitglied bei Haus & Grund?
GET Service arbeitet als Premium-Partner mit Haus & Grund Deutschland zusammen. Als Haus-&-Grund-Mitglied bieten wir Ihnen ebenfalls umfangreichen Service von der ersten Beratung bis hin zum Abschluss und dies oftmals mit Sonderkonditionen für Haus & Grund Mitglieder.
Eigentumswohnung richtig versichert?
Jetzt prüfen
