Versicherungsumfang


Ich möchte versichern: nach § 29 ARB, beschränkt auf die gerichtliche Wahrnehmung meiner rechtlichen Interessen.
Beiträge inkl. 19% Vers-Steuer. Selbstbeteiligung 250 €, Versicherungssumme: unbegrenzt.

Vermieter-Rechtsschutz 
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Selbstgenutzt 
Es besteht Nießbrauch für Antragssteller  
Beitragsfrei mitversicherter Eigentümer  
Bei Nießbrauch gilt Folgendes:
Der Nießbrauchsberechtigte muss sich selbst versichern. Neben dem nießbrauchsberechtigten Versicherungsnehmer ist der Eigentümer im Rechtsschutzvertrag als mitversicherte Person eingeschlossen, soweit es sich um Streitigkeiten aus dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c ARB) und Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e ARB) handelt. Wer als Eigentümer einer Wohneinheit Streitigkeiten mit dem Nießbrauchsberechtigten absichern möchte, benötigt hierfür gesondert den Rechtsschutz für Vermieter von Wohneinheiten.

3 Monate Wartezeit (entfällt, wenn der Vertrag unmittelbar im Anschluss an den Vorvertrag beginnt, oder bei Verwendung der aktuell gültigen Haus & Grund-Mietverträge). Gewerbeeinheiten müssen nicht zwingend mitversichert werden. Es müssen immer alle Wohneinheiten eines Gebäudes/Objektes oder Grundstücks versichert werden, eine Auswahl an Einheiten ist nicht möglich.
Einliegerwohnung: Als Einliegerwohnung gilt eine solche im selbstbewohnten Haus (mit max. 2 Wohneinheiten), also in einem Einfamilienhaus, in dem eine Wohneinheit selbst bewohnt ist. Sämtliche vermietete Objekte sind separat abzusichern, z.B. Einliegerwohnung.
Versicherung
Wichtiger Hinweis:
Bei Beendigung der Mitgliedschaft des Versicherungsnehmers in einem Haus & Grund-Verein endet zu diesem Zeitpunkt auch der Rechtsschutzvertrag für den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Der Versicherungsnehmer hat dem Vermittler bzw. der ÖRAG die Beendigung der Mitgliedschaft schriftlich anzuzeigen. Die ÖRAG bietet nach Möglichkeit eine Weiterversicherung auf Grundlage des dann geltenden Tarifes an.