Auf eine Privathaftpflichtversicherung sollte niemand verzichten.
Unachtsam mit dem Kaffeebecher im Büro wird das Handy des Kollegen beschädigt.
Der Gartenbesitzer schneidet Äste ab, dabei fällt einer der Äste auf die Straße und beschädigt ein parkendes Auto. Der Grundstückseigentümer haftet für den Schaden.
Beim Öffnen des Fensters stürzt ein Blumentopf hinab und verletzt einen Passanten.
Unsere Empfehlung
Überprüfen Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung auf diesen Einschluss hin:
In der Privathaftpflichtversicherung ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das selbstgenutzte Haus in der Regel enthalten, wenn nicht, fordern Sie den Einschluss dieses Risikos an.