040 303908-0

Jetzt beraten lassen!

Kündigungsfrist bei Wohngebäudeversicherung

GET SERVICE

So sichern Sie Ihr Eigenheim rechtzeitig und clever ab

Die eigenen vier Wände sind für die meisten Menschen weit mehr als nur ein Dach über dem Kopf – sie sind die größte finanzielle Investition des Lebens und ein Ort der Sicherheit. Doch während Immobilienwerte steigen, ziehen auch die Kosten für deren Absicherung spürbar an. Wer heute seine Wohngebäudeversicherung kündigen möchte, steht oft vor einem Irrgarten aus Fristen und rechtlichen Fallstricken. Ob gestiegene Prämien durch den Baupreisindex oder der Wunsch nach besseren Leistungen wie dem Schutz vor Elementargefahren: Den richtigen Zeitpunkt für einen Wechsel zu finden, ist bares Geld wert. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsfristen, damit Ihr Schutz lückenlos bleibt und Sie keine bösen Überraschungen erleben.

Kündigungsfrist-bei-Wohngebäudeversicherung-wohngebäudeversicherung-get-service-02

Inhaltsverzeichnis

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine ordentliche Kündigung?

In der täglichen Beratungspraxis als spezialisierter Verischerungsmakler für die Immobilienabsicherung begegnet mir oft die Annahme, man könne eine Versicherung jederzeit beenden. Doch es ist so, dass Versicherungsverträge meist an feste Laufzeiten gebunden sind, die im Versicherungsschein genau definiert sind. Mit einer ordentlichen Kündigung zum Ablauf, ist es meist am einfachten einen Vertrag ohne Angabe von Gründen zum Ende der Laufzeit aufzulösen.

GET SERVICE

Wie lang ist die Kündigungsfrist im Regelfall?

Üblicherweise müssen Sie eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres einhalten. Beachten Sie bitte unbedingt dabei, dass das Versicherungsjahr nicht zwangsläufig dem Kalenderjahr entspricht. Das Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Datum und läuft genau ein Jahr. Wenn Sie diese Frist auch nur um einen Tag versäumen, verlängert sich der Vertrag fast immer automatisch um ein weiteres Jahr.

Kündigungsfrist-bei-Wohngebäudeversicherung-wohngebäudeversicherung-get-service-03

Warum ist der Zugang der Kündigung so entscheidend?

Für die Wahrung der Frist zählt nicht das Absendedatum des Briefes, sondern der Zeitpunkt, an dem das Schreiben beim Versicherer eintrifft. Daher ist es ratsam, die Kündigung nicht „auf den letzten Drücker“ zu versenden. Es wird in dringend empfohlen, die Kündigung per Einwurfeinschreiben oder gar per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken, um im Zweifelsfall einen Beleg für den fristgerechten Eingang in der Hand zu haben.

GET SERVICE

Was steckt hinter der gesetzlichen 3-Jahres-Regel?

Viele ältere Verträge oder spezielle Tarife wurden früher mit sehr langen Laufzeiten von fünf oder mehr Jahren abgeschlossen. Hier herrscht oft Unsicherheit darüber, ob man tatsächlich so lange gebunden ist.

Kündigungsfrist-bei-Wohngebäudeversicherung-wohngebäudeversicherung-get-service-05

Kann man langjährige Verträge vorzeitig beenden?

Es ist gesetzlich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unter § 11 Abs. 4 verankert, dass ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen wurde, dennoch zum Ende des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres gekündigt werden kann. Auch hier gilt die übliche Frist von drei Monaten. Diese Regelung dient dem Verbraucherschutz und verhindert eine zu lange Knebelung an ungünstige Konditionen.

Welche Vorteile bieten längere Laufzeiten?

Obwohl die Flexibilität bei kürzeren Laufzeiten höher ist, gewähren Versicherer für Verträge mit drei oder fünf Jahren Bindung oft Rabatte auf die Prämie. Man sollte also genau abwägen, ob die Ersparnis den Verzicht auf Flexibilität wert ist. In der aktuellen Marktsituation, in der viele Tarife deutlich verbessert wurden, tendieren wir als Experten jedoch eher zu einjährigen Verträgen, um schneller auf Marktveränderungen reagieren zu können.

Wie reagiert man richtig auf eine Beitragserhöhung?

Die Kosten für Baumaterialien und Handwerkerleistungen sind in den letzten Jahren massiv gestiegen, was direkt auch die Versicherungsbranche beeinflusst. Das spiegelt sich im sogenannten Baupreisindex wider, der die Prämien vieler Tarife automatischverteuert.

Kündigungsfrist-bei-Wohngebäudeversicherung-wohngebäudeversicherung-get-service-06

Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht?

Kunden können ein außerordentliches Kündigungsrecht besitzen, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen zu verbessern. In diesem Fall haben Sie einen Monat Zeit, um die Kündigung auszusprechen, nachdem Ihnen die Erhöhung mitgeteilt wurde.

Die Falle mit dem Baupreisindex und dem gleitenden Neuwert

Hier sind jedoch die Details zu beachten.  Bei einer vereinbarten gleitenden Neuwertsicherung besteht kein Sonderkündigungsrecht , wenn die Erhöhung lediglich auf der Anpassung des Baupreisindex basiert. Der Grund ist logisch: Da der Wiederaufbauwert Ihres Hauses durch die Inflation steigt, muss auch die Versicherungssumme steigen, um eine gefährliche Unterversicherung zu vermeiden. 

Nur wenn die Erhöhung über die Anpassung des  Index hinausgeht oder der Versicherer den Tarif strukturell verteuert, greift das Sonderkündigungsrecht.

Welche Sonderrechte gelten nach einem Schadensfall?

Ein Schaden am Gebäude, sei es z. B. durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm, ist immer eine Extremsituation. Doch rein vertraglich betrachtet, öffnet ein Schadensfall eine Tür für Veränderungen.

Wer darf nach einem Schaden kündigen?

Nach Eintritt eines Versicherungsfalls dürfen beiden Parteien – also der Kunde aber auch der Versicherer – ein Sonderkündigungsrecht ausüben. Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob die Versicherung den Schaden bereits reguliert hat oder die Zahlung begründet ablehnt. Wichtig ist nur, dass es sich um einen prinzipiell versicherten Schaden handelt.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen oder nach der Mitteilung über die Anerkennung oder Ablehnung der Leistung erfolgen. Sie können dabei entscheiden, ob die Kündigung mit sofortiger Wirkung oder erst zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirksam werden soll. In der Praxis empfiehlt es sich meist, zum Ende der Periode zu kündigen, um bereits gezahlte Beiträge nicht zu verlieren, da dem Versicherer bei unterjähriger Kündigung die Restprämie dennoch zusteht. 

Hauskauf oder Erbe: Was passiert mit der bestehenden Versicherung?

Beim Wechsel der Eigentumsverhältnisse sieht das Gesetz spezielle Mechanismen vor, um den Schutz der Immobilie lückenlos aufrechtzuerhalten.

Kündigungsfrist-bei-Wohngebäudeversicherung-wohngebäudeversicherung-get-service-09

Das Sonderrecht für Immobilienkäufer

Es ist gesetzlich geregelt, dass die bestehende Wohngebäudeversicherung beim Verkauf kraft Gesetzes auf den Erwerber übergeht. Dies schützt vor unversicherten Zeiträumen während der Umschreibung. Als Käufer haben Sie jedoch ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab dem Zeitpunkt, an dem Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen (nicht nach dem Notartermin – meist einige Wochen später) wurden. Falls Sie erst später von der bestehenden Versicherung erfahren, startet die Frist ab dem Tag der Kenntnisnahme.

Warum Erben schlechter gestellt sind

Hier lauert eine häufige Falle: Es ist bekannt, dass Erben rechtlich in die Position des Verstorbenen rücken (Gesamtrechtsnachfolge gemäß BGB). Das bedeutet, dass Erben in der Regel kein Sonderkündigungsrecht genießen. Sie müssen den Vertrag bis zum Ende der regulären Laufzeit fortführen und können ihn erst dann ordentlich kündigen. Manche Versicherer zeigen sich hier zwar kulant, einen rechtlichen Anspruch darauf haben Sie jedoch nicht.

Kündigungsfrist-bei-Wohngebäudeversicherung-wohngebäudeversicherung-get-service-08

Warum kann eine Kündigung durch den Versicherer gefährlich sein?

Viele Eigentümer unterschätzen das Risiko, wenn die Versicherung von sich aus den Vertrag beendet. Dies geschieht oft nach einer Häufung von Schadensfällen.

Die Folgen einer Kündigung durch die Gesellschaft

Bei jedem Neuantrag müssen Sie angeben, von wem die Vorversicherung gekündigt wurde. Steht dort "Kündigung durch Versicherer", lehnen viele neue Anbieter den Antrag ab oder verlangen Aufschläge und/oder hohe Selbstbeteiligungen.

Was ist die Rettung? Die Kündigungsumkehr!

Wenn Ihnen eine Kündigung seitens des Versicherers ins Haus flattert, sollten Sie sofort das Gespräch mit uns suchen. Wir als spezialisierter Versicherungsmakler für die Immobilienabsicherung suchen das Gespräch mit Ihrem Versicherer und prüfen den deutschen Versicherungsmarkt über alternative passgenaue Angebote. 

Kündigungsfrist-bei-Wohngebäudeversicherung-wohngebäudeversicherung-get-service-07

Was müssen Sie bei einer laufenden Finanzierung beachten?

Ein Wohngebäude ist für Banken eine wesentliche Sicherheit für vergebene Kredite. Daher haben Finanzinstitute ein gesetzliches Mitspracherecht bei der Versicherung.

Warum die Bank einer Kündigung zustimmen muss

Prüfen Sie bitte unbedingt auch, ob ihr finanzierendes Kreditinstitut, bei dem die Immobilienmit einer Grundschuld oder Hypothek belastet ist, ggf. eine  Zustimmung für eine wirksame Kündigung geben muss.

Der Prozess mit dem Gläubiger

Wenn dem so ist, verlangen Banken oft vorab den Nachweis einer neuen Deckungszusage. Erst wenn der neue Versicherer bestätigt hat, dass er das Risiko übernimmt und die Bankenbestätigung (Sicherungsschein) ausstellt, gibt die Bank grünes Licht für die Kündigung des Altvertrags. Planen Sie hierfür unbedingt zusätzliche Zeit ein, da dieser Prozess zwischen den Instituten einige Wochen dauern kann. Auch hier unterstützen wir Sie gerne in der gesamten Abwicklung. 

Wie verfassen Sie ein rechtssicheres Kündigungsschreiben?

Damit Ihre Kündigung nicht wegen Formfehlern abgelehnt wird, muss das Schreiben bestimmte Mindestangaben enthalten.

Was muss unbedingt in den Text?
Die Kündigung muss grundsätzlich in Textform (Brief, E-Mail oder Fax) erfolgen. Folgende Daten sind unverzichtbar:

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift des Versicherungsnehmers.
  • Die korrekte Versicherungsscheinnummer (Policennummer).
  • Die genaue Adresse des versicherten Gebäudes.
  • Eine klare Willenserklärung ("Hiermit kündige ich...").
  • Der gewünschte Kündigungszeitpunkt (entweder ein konkretes Datum oder "zum nächstmöglichen Termin").
  • Bei Sonderkündigungen: Die Angabe des Grundes (z. B. "wegen Beitragserhöhung" oder "nach Schadensfall vom XX.XX.XXXX").
  • Ort, Datum und bei postalischer Versendung Ihre Unterschrift.

Es ist zudem ratsam, ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunkts zu bitten.

GET SERVICE

Checkliste: In 4 Schritten sicher zum neuen Tarif

Damit Ihr Wechsel reibungslos und ohne Versicherungslücke verläuft, empfehlen wir  folgendes strukturiertes Vorgehen:

  1. Den aktuellen Status prüfen: Nehmen Sie sich Ihren Versicherungsschein zur Hand. Wann endet das Versicherungsjahr? Gibt es eine automatische Verlängerungsklausel? Prüfen Sie auch, ob alle Gebäudeteile (z.B. Carport, Wintergarten) korrekt erfasst sind.

  2. Bedarfsanalyse und Marktvergleich: Überlegen Sie, welche Leistungen Ihnen heute wichtig sind. Benötigen Sie Schutz gegen Elementarschäden? Ist Ihre neue Photovoltaik-Anlage mitversichert? Nutzen Sie unsere langjährige Expertise um Tarife zu finden, die mindestens das Niveau Ihres alten Vertrags halten oder ihren Versicherungsschutz verbessern.

  3. Erst abschließen, dann kündigen: Es ist eine goldene Regel im Versicherungswesen: Kündigen Sie Ihren alten Vertrag erst dann, wenn Sie die schriftliche Annahmebestätigung oder den neuen Versicherungsschein des Nachfolgers vorliegen haben. So vermeiden Sie, im Falle einer Ablehnung durch den neuen Versicherer plötzlich ohne Schutz dazustehen.

  4. Rechtssicher versenden: Senden Sie Ihre Kündigung fristgerecht ab. Wie erwähnt, ist ein Einschreiben (ggf. sogar mit Rückschein) der sicherste Weg den Versand nachzuweisen. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und ggf. den Rückschein gut auf, bis Sie die Bestätigung des Versicherers erhalten haben.

Ihr Weg zum optimalen Gebäudeschutz mit Get-Service!

Die Kündigungsfrist Ihrer Wohngebäudeversicherung ist der entscheidende Faktor für einen strategischen Wechsel. Es ist bekannt, dass man durch einen regelmäßigen Check der Verträge – mindestens einmal pro Jahr – nicht nur viel Geld sparen kann, sondern oft auch einen deutlich besseren Leistungsumfang erhält. Ob Sie nun von Ihrem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen oder nach einer Beitragserhöhung schnell reagieren müssen: Mit dem Wissen um die richtigen Fristen und formalen Anforderungen sind Sie auf der sicheren Seite.

Denken Sie immer daran: Ihr Haus ist oft Ihr wertvollster Besitz. Gehen Sie bei der Absicherung keine Kompromisse ein und achten Sie auf einen nahtlosen Übergang der Verträge. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Sonderkündigungsrecht in Ihrem speziellen Fall greift, oder Hilfe bei der Auswahl eines neuen Tarifs benötigen, steht Ihnen die GET Service GmbH gerne zur Seite. Gemeinsam finden wir den Schutz, der wirklich zu Ihrem Eigenheim passt.

Kündigungsfrist Wohngebäudeversicherung 2026: Alles, was Eigentümer wissen müssen

Kurz & klar: Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres (§ 11 VVG). Wer die Frist verpasst, bleibt ein weiteres Jahr gebunden – und zahlt oft mehr als nötig. In diesem Beitrag erfahren Sie alle relevanten Fristen, Sonderkündigungsrechte und wie ein Wechsel reibungslos gelingt.

Rechtliche Grundlagen im Überblick – Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

  • 11 VVG
    Ordentliche Kündigung und Vertragslaufzeit – 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres; Sonderkündigung bei Laufzeit über 3 Jahren
  • 40 VVG
    Sonderkündigung bei Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung – 1 Monat nach Zugang der Mitteilung
  • 92 VVG
    Sonderkündigung nach Versicherungsfall – 1 Monat nach Abschluss der Schadenregulierung
  • 95 VVG
    Automatischer Übergang der Versicherung auf den Erwerber bei Veräußerung der Immobilie
  • § 96 VVG
    Sonderkündigungsrecht des Erwerbers – 1 Monat nach Grundbucheintragung

Ordentliche Frist

3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres

11 VVG

Sonderkündigung Beitragserhöhung

1 Monat nach Mitteilungseingang

40 VVG

Sonderkündigung Schadenfall

1 Monat nach Schadenregulierung

92 VVG

Sonderkündigung Immobilienkauf

1 Monat nach Grundbucheintragung

96 VVG

1. Die ordentliche Kündigungsfrist im Überblick § 11 VVG

Die wichtigste Regel: Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des individuellen Versicherungsjahres – nicht zum Kalenderjahresende. Das Versicherungsjahr ist im Versicherungsschein festgelegt und kann von Vertrag zu Vertrag abweichen.

Beginnt Ihr Vertrag beispielsweise am 1. Juli, endet das Versicherungsjahr am 30. Juni. Die Kündigung muss dann spätestens am 31. März beim Versicherer eingegangen sein – maßgeblich ist der tatsächliche Zugang, nicht das Versanddatum.

Geht die Kündigung auch nur einen Tag zu spät ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

2. Langfristige Verträge: Was gilt nach 3 Jahren?
§ 11 Abs. 4 VVG

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren greift § 11 Abs. 4 VVG: Bereits zum Ende des dritten Jahres kann gekündigt werden – danach jährlich mit der üblichen Dreimonatsfrist. Wer nach dem dritten Jahr nicht kündigt, riskiert eine weitere automatische Verlängerung um ein Jahr.

Diese Regelung schützt Verbraucher davor, über viele Jahre an ungünstige Konditionen gebunden zu bleiben.

3. Sonderkündigungsrechte: Wann früher kündigen möglich ist

Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung § 40 VVG

Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, ohne den Leistungsumfang zu verbessern, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen – mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Zudem ist der Versicherer nach § 40 VVG gesetzlich verpflichtet, Sie in der Mitteilung ausdrücklich auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.

Wichtige Ausnahme: Beitragserhöhungen durch die gleitende Neuwertversicherung (Anpassung an den Baupreisindex) begründen kein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG – diese Anpassungen schützen vor Unterversicherung und stellen eine wertbedingte Leistungsanpassung dar.

Nach einem Schadenfall § 92 VVG

Sowohl Sie als auch Ihr Versicherer können nach einem Schadenfall innerhalb eines Monats ab Abschluss der Schadenregulierung kündigen (§ 92 VVG). Als Versicherungsnehmer können Sie dabei wählen, ob die Kündigung sofort wirksam wird oder erst zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gilt – der Versicherer hingegen muss eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.

In vielen Fällen lohnt es sich, bis zum Periodenende zu warten, um bereits gezahlte Beiträge nicht zu verlieren.

4. Immobilienkauf & Erbfall: Sonderfälle verstehen

Immobilienkauf § 95 VVG § 96 VVG

Mit Veräußerung der Immobilie geht die bestehende Wohngebäudeversicherung kraft Gesetzes automatisch auf den Käufer über (§ 95 VVG) – der Versicherungsschutz bleibt damit unterbrechungsfrei erhalten. Als neuer Eigentümer haben Sie das Recht nach § 96 VVG, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Eintragung ins Grundbuch zu kündigen. Erfahren Sie erst später von der bestehenden Versicherung, startet die Monatsfrist erst mit Kenntnisnahme.

Hinweis: Auch der Versicherer hat nach § 96 VVG ein Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Erwerber – innerhalb eines Monats nach Kenntnis von der Veräußerung. Käufer und Verkäufer sind zudem verpflichtet, den Versicherer unverzüglich über die Veräußerung zu informieren (§ 97 VVG).

Erbfall

Im Erbfall übernimmt der Erbe den Versicherungsvertrag. Im Gegensatz zum Immobilienkauf besteht hier in der Regel kein automatisches Sonderkündigungsrecht nach § 96 VVG. Eine vorzeitige Übertragung an den späteren Erben zu Lebzeiten wird jedoch als Veräußerung gewertet und begründet ein Kündigungsrecht. Ansonsten läuft der Vertrag unter den regulären Fristen des § 11 VVG weiter.

5. Finanzierte Immobilien: Was Eigentümer beachten müssen

Ist Ihre Immobilie finanziert, verlangen viele Banken eine bestehende Wohngebäudeversicherung als Kreditabsicherung. Eine Kündigung ist dann häufig nur mit Zustimmung des Kreditinstituts möglich. Empfohlene Vorgehensweise: erst die neue Versicherung abschließen und der Bank bestätigen, dann erst den alten Vertrag kündigen – so entstehen keine Versicherungslücken.

6. So kündigen Sie richtig – Checkliste

Eine wirksame Kündigung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Versicherungsscheinnummer
  • Adresse des versicherten Gebäudes
  • Eindeutige Kündigungserklärung mit gewünschtem Kündigungszeitpunkt
  • Bei Sonderkündigung: Angabe des gesetzlichen Grundes (z. B. § 40 VVG, § 92 VVG oder § 96 VVG)
  • Bitte um schriftliche Eingangsbestätigung
  • Versand per Einschreiben oder mit Zugangsnachweis

7. Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Viele Eigentümer verlassen sich auf das Versanddatum statt den tatsächlichen Zugang beim Versicherer zu sichern. Andere kündigen, ohne bereits eine Anschlussversicherung abgeschlossen zu haben – und riskieren damit eine gefährliche Versicherungslücke. Besonders häufig: das Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG bei Beitragserhöhungen wird nicht wahrgenommen, obwohl der Versicherer gesetzlich zur Belehrung verpflichtet ist.

Empfehlung: Prüfen Sie zuerst das Versicherungsjahr und die Frist nach § 11 VVG, schließen Sie die neue Versicherung ab und kündigen Sie erst danach den bestehenden Vertrag.

FAQ zur Kündigungsfrist Wohngebäudeversicherung 2026

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer Wohngebäudeversicherung?

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des individuellen Versicherungsjahres (§ 11 VVG). Maßgeblich ist der tatsächliche Zugang der Kündigung beim Versicherer, nicht das Versanddatum.

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können Eigentümer bereits zum Ende des dritten Jahres kündigen (§ 11 Abs. 4 VVG). Danach gilt die übliche 3-Monats-Frist. Wird die Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

  • Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung (§ 40 VVG): Kündigung innerhalb von 1 Monat nach Mitteilung
  • Nach einem Schadenfall (§ 92 VVG): Kündigung innerhalb von 1 Monat nach Abschluss der Schadenregulierung
  • Immobilienkauf oder Grundbucheintragung (§ 96 VVG): Neuer Eigentümer kann innerhalb von 1 Monat nach Eintragung kündigen. 

Ja. Mit Grundbucheintragung geht der Vertrag automatisch auf den Käufer über (§ 95 VVG). Der neue Eigentümer kann innerhalb eines Monats nach Eintragung kündigen (§ 96 VVG). Versicherer und Erwerber müssen die Veräußerung unverzüglich melden (§ 97 VVG).

Der Erbe übernimmt den bestehenden Vertrag, ein automatisches Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel nicht. Eine Übertragung zu Lebzeiten kann als Veräußerung gelten und eine Kündigung ermöglichen. Ansonsten laufen die normalen Fristen (§ 11 VVG) weiter.

Viele Banken verlangen eine bestehende Wohngebäudeversicherung. Eine Kündigung ist oft nur mit Zustimmung der Bank möglich. Empfehlung: neue Versicherung zuerst abschließen, dann alten Vertrag kündigen, um Versicherungslücken zu vermeiden.

  • Vollständiger Name & Anschrift 
  • Versicherungsscheinnummer 
  • Adresse des versicherten Gebäudes 
  • Eindeutige Kündigungserklärung mit gewünschtem Termin 
  • Gesetzlichen Grund bei Sonderkündigung angeben (§ 40, 92, 96 VVG) 
  • Versand per Einschreiben oder mit Zugangsnachweis 
  • Schriftliche Eingangsbestätigung anfordern 
  • Kündigung wird nicht rechtzeitig zugegangen 
  • Neue Versicherung fehlt, bevor alte gekündigt wird 
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen nicht genutzt 
  • Falsche Annahme, dass Versanddatum = Zugang ist 

Ja. Die gesetzlichen Fristen nach VVG gelten deutschlandweit

GET SERVICE