Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Vermieter
Vermieter haften Mietern und Dritten gegenüber für Schäden, die bei sachgemäßem Gebrauch von dem Haus ausgehen, wie z.B.:
Beim Öffnen der Fahrstuhltür bemerkt die Mieterin nicht, dass sich der Fahrstuhl auf halber Höhe befindet und stürzt in die Tiefe. Für die Behandlungskosten und Rehamaßnahmen kommt der Vermieter auf.
Auf dem Flachdach des Mietshauses sammelt sich nach einem regenreichen Monat zuviel Wasser, das letztendlich über die Decke in die vermietete Wohnung dringt. Das Mobiliar wird beschädigt. Der Mieter verlangt Schadensersatz.
Der beauftragte Hausmeister kommt seinen Reinigungspflichten im Winter nicht nach. Ein Passant stürzt vor dem Mietshaus und fordert vom Vermieter Schadensersatz für die Unfallfolgen.
Unsere Empfehlung
Vermieter haften Mietern und Dritten gegenüber für Schäden, die bei sachgemäßem Gebrauch von dem Haus ausgehen ... Schützen Sie sich!