Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung für Grundeigentümer
Verkehrssicherung ist Pflicht
Bei Verletzung der Verkehrssicherungspflichten ist der Hauseigentümer zur Schadenersatzleistung an den Geschädigten gesetzlich verpflichtet. Soweit Gefahren von der Immobilie ausgehen, muss der Eigentümer für die Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflichten Sorge tragen.
Zu den typischen Verkehrssicherungspflichten des Gebäudeeigentümers zählt im Herbst die Pflicht, Wege und Bürgersteige verkehrssicher zu halten und regelmäßig vom Herbstlaub zu reinigen. In vielen Städten und Gemeinden ist die öffentliche Aufgabe der Wegereinigung aus Kostengründen per Ortssatzung auf die Anlieger übertragen worden. Hauseigentümer sind damit verantwortlich, dass die Gehwege vor ihrem Grundstück sicher begehbar sind. Genauso verhält es sich mit der Streupflicht bei Eis und der Räumpflicht bei Schnee.
Unsere Empfehlung
Im Schadenfall kann der verunglückte Passant Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld beanspruchen.
Vermieter schützen sich vor diesem Kostenszenario mit Hilfe der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für die vermietete Immobilie. Diese Versicherung übernimmt die Zahlung des Schadenersatzes bei Haftpflicht des Eigentümers, Pächters, Leasingnehmers, Nutznießers und Verwalters des Grundstücks. Die Versicherung leistet bei Schäden an Dritten bei Schadenereignissen aus baulichen Instandhaltungsversäumnissen des Eigentümers, bei Verletzung der Reinigungs- und Streupflicht oder vom Hauseigentümer zu verantwortenden Gefahren und Hindernissen vor dem Grundstück.