Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter
Geschäftsführer und Vorstand haften, wenn sie bei ihrer beruflichen Tätigkeit nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters erfüllen, so dass dadurch einem anderen ein Vermögensschaden entsteht. Der Pflichtenkatalog für die Unternehmensvertreter ist schon per Gesetz umfangreich.
Steht der Schaden fest, findet oft zu Lasten des Unternehmensleiters eine Beweislastumkehr statt. Das bedeutet, er muss nachweisen, dass er bei seiner Entscheidung und Tätigkeit keine Pflichten verletzt hat. Kann sich der Manager nicht entlasten, haftet er bereits bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung mit dem Privatvermögen.
Die D&O Versicherung hält mit der ausgewählten Versicherungssumme den Rücken der Entscheidungsträger frei. Weitere Informationen und persönliche Angebote erstellen wir Ihnen gern.