Balkonkraftwerke liegen im Trend

Was ist vor der Anschaffung zu beachten?

Spätestens seitdem der Strompreis so eklatant angestiegen ist, versuchen Verbraucher Energie einzusparen oder selbst zu gewinnen. Mit Solarstrom-Balkonmodulsystemen lässt sich dazu beitragen. Mittlerweile bieten auch Supermarktketten Balkonkraftwerke für den Eigengebrauch an. Aktuell dürfen diese Stecker-Solargeräte bis zu einer Leistung von 600 Watt von Nutzern an eine Schuko-Steckdose angeschlossen werden, ohne dafür einen Elektrofachbetrieb zu beauftragen. Solarstrom wird erzeugt und im eigenen Haushalt verbraucht.

Was ist vor dem Kauf zu beachten?

Erlaubnis

Wer als Mieter einer Wohnung das Balkonkraftwerk an der Balkonaußenverkleidung oder der Hauswand anbringen will, ist auf die Zustimmung des Vermieters angewiesen. Die fachgerechte sichere Montage und Befestigung des Solarmoduls ist zu gewährleisten.

Der Eigentümer einer selbst bewohnten Eigentumswohnung hat die mehrheitliche Erlaubnis der Wohnungseigentümergemeinschaft einzuholen, wenn die Anlage an der Hausfassade oder Balkonverkleidung installiert werden soll. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann das Vorhaben wegen nachteiliger Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes der Immobilie ablehnen. Aus diesem Grund entschied am 09.02.2023 das AG Konstanz, Az. 4 C 425/22 WEG, die Wohnungseigentümergemeinschaft müsse das an der Fassade eines Mehrfamilienhauses installierte Balkonkraftwerk nicht dulden. Ob die Entscheidung Bestand hat, wird die Berufung zeigen.

Bei Häusern, die unter Denkmalschutz stehen, oder sich in denkmalgeschützten Ortslagen befinden, ist die Denkmalschutzbehörde einzubeziehen.

Technische Daten

Eignet sich der Standort für den Anschluss eines Balkonkraftwerkes? Ist der Stromkreis und die ausgewählte Steckdose auf aktuellem technischen Stand?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, nur steckfertige Solaranlagen zu kaufen. Der enthaltene Wechselrichter soll eine Konformitätserklärung nach VDE AR 4105 vorweisen, um am Stromnetz betrieben werden zu dürfen. Der Wechselrichter ist auf eine Ausgangsleistung von 600 Watt begrenzt. Bei höherer Leistung warnen Elektriker vor einer Überlastung des häuslichen Stromnetzes und damit einer erhöhten Brandgefahr.

Die fachgerechte Befestigung der Anlage muss sichergestellt sein, angebotene geeignete Montagesets der Hersteller von Solarstromanlagen und Bedienungsanleitungen sind zu beachten.

Anmeldung

Der Betrieb einer Solarstromanlage ist bei dem Netzbetreiber anzumelden, gegebenenfalls lässt der Stromanbieter den Stromzähler austauschen, um die Einspeisung elektronisch bemessen zu können.

Bei der Bundesnetzagentur ist die Eintragung in das Marktstammdatenregister erforderlich. Die unterlassene Registrierung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar mit Bußgeldandrohung von bis zu 50.000 EUR nach § 95 Energiewirtschaftsgesetz.

Versicherungsschutz für Balkonkraftwerk

Die festmontierte Anlage an der Fassade oder auf dem Dach eines selbst genutzten Einfamilienhauses wird bei Beschädigung der Solaranlage durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag von der Wohngebäudeversicherung umfasst.

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Mieter sichern ihr Balkonkraftwerk bei Beschädigung durch Sturm, Hagel und Feuerschäden sowie Diebstahl mit der eigenen Hausratversicherung ab.

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Für den Schaden, den die Balkonkraftwerke Dritten zufügen, beispielsweise bei Herabfallen eines Moduls von der Fassade und Verletzung eines Passanten, haftet der Eigentümer der Solaranlage mit seiner Privathaftpflichtversicherung.

Verursacht die Balkonsolaranlage des Mieters einen Brand am Mietshaus haftet der Mieter mit seiner Privathaftpflichtversicherung für den entstandenen Gebäudeschaden. Vermieter haben ein berechtigtes Interesse an dem vom Mieter nachgewiesenen Versicherungsschutz bei beabsichtigtem Betrieb einer Balkonsolaranlage auf bzw. an der gemieteten Fläche.

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Ertragsausfallschäden bei Defekt der Anlage werden von den genannten Versicherungen nicht ersetzt.

Mittlerweile werden für Mini-Solaranlagen kompakte eigenständige Versicherungspakete angeboten.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung

RAin Ingrid Jordan-Berger
GET Service GmbH