Die Wohnungs-Haftpflichtversicherung

Vermieter haften für ihre Mieter

Vermieter haften für ihre vermietete oder leer stehende Eigentumswohnung. Sie tragen die Verkehrssicherungspflichten für alle Gefahren, die von der Eigentumswohnung ausgehen können. Während der Verwalter beauftragt ist, für das Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses, die notwendige Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abzuschliessen, kümmert sich der Wohnungseigentümer um die Absicherung seines Sondereigentums, die Eigentumswohnung. Eigentum verpflichtet bekanntlich. Wer sein Wohnungseigentum mit Mietvertrag in die Obhut des Mieters gibt, entledigt sich damit nicht seines Haftungsrisikos. Schadenersatzansprüche können von verschiedenen Seiten gestellt werden.

Schadenersatzansprüche des Mieters:

Die vom Vermieter installierte Deckenbeleuchtung löst sich und verletzt den Mieter. Für diesen Personenschaden, die Behandlungskosten, das Schmerzensgeld und der Verdienstausfall sind vom Vermieter bei Nachweis der Nichtbeachtung einer Verkehrssicherungspflicht zu ersetzen. Der mitvermietete Backofen hat einen technischen Defekt. Beim Anheizen kommt es zum Kurzschluss, der einen Zimmerbrand auslöst. Für den Sachschaden an den Einrichtungsgegenständen und Haushaltswaren des Mieters haftet der Vermieter.

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Schadenersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG):

Der Mieter verliert seine Wohnungsschlüssel. Die WEG fordert aus Sicherheitsgründen den Ersatz der zentralen Türschlossanlage vom Wohnungseigentümer. Ein verstopftes Abwasserrohr in der vermieteten Wohnung führt zum Überlaufen des Waschbeckens. Das Wasser verursacht einen Nässeschaden im Treppenhaus. Die WEG nimmt den Vermieter der Eigentumswohnung für die Sanierungsarbeiten in Regress. Der Sondereigentümer haftet für Schäden, die der Mieter quasi als Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB schuldhaft der Wohnungseigentümergemeinschaft oder anderen Wohnungseigentümern zufügt. Wenn der Regress gegen den Schaden verursachenden und verantwortlichen Bewohner wegen Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise nicht vorhandener Privathaftpflichtversicherung des Mieters erfolglos bleibt, ist die Wohnungs-Haftpflichtversicherung die beste Rückversicherung für den Eigentümer. Vermieter können zwar an Mieter vor der Mietvertragsunterzeichnung appellieren, eine Privathaftpflichtversicherung für eventuelle Haftpflichtschäden zu unterhalten, rechtsverbindlich durchsetzen läßt sich diese Anforderung jedoch nicht auf Dauer.

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Schadenersatzansprüche Dritter

Auf der Terrasse der Erdgeschosswohnung hat der Mieter ein an die Wasserleitung angeschlossenes Bewässerungssystem für seine Pflanzen installiert. Während des Urlaubs löst sich der Schlauch und das Wasser läuft wochenlang unbemerkt in den Keller des Nachbarhauses. Der Nachbar fordert von dem Wohnungseigentümer Ersatz der Feuchtigkeitsschäden an den Außenwänden und Fußböden.

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Abwehr unberechtigter Ansprüche

Die Wohnungs-Haftpflichtversicherung hat eine doppelte Aufgabe. Sie prüft die Ansprüche Dritter darauf, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Berechtigte Haftpflichtansprüche werden vom Versicherer ausgeglichen. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Haftpflichtversicherer ab. Damit übernimmt die Haftpflichtversicherung auch eine entscheidende Rechtsschutzfunktion. Bei Bedarf streitet der Versicherer für den in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer auch vor Gericht zur Abwehr haltloser Schadenersatzansprüche.

Die Wohnungs-Haftpflichtversicherung kann als eigene Versicherung vom Vermieter für vermietete oder leer stehende Wohnungen abgeschlossen werden. Die Kosten hierfür lassen sich als Betriebsausgaben der Vermietung absetzen, bzw. bei expliziter Vereinbarung im Mietvertrag als Nebenkosten auf die Mietsache umlegen.

In komfortablen Privathaftpflichtversicherungen sind vermietete Eigentumswohnungen in unterschiedlicher Anzahl, abhängig von dem gewählten Tarif, mitversichert. Das selbst genutzte Wohneigentum wird generell in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Vermieter ohne Einschluss der Wohnungs-Haftpflichtversicherung in die Privathaftpflichtversicherung oder Firmen mit vermietetem Wohneigentum fordern bitte ein spezielles Angebot zur Wohnungs-Haftpflichtversicherung bei GET an.

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Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

RAin Ingrid Jordan-Berger
GET Service GmbH